Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige werden nach einheitlichen Prüfkriterien von den Industrie- und Handelskammern oder Ingenieurkammern vereidigt. Der geleistete Eid verpflichtet sie zur unparteiischen Gutachtenerstellung und verlangt Unabhängigkeit und Schweigepflicht.
Voraussetzungen für die Bestellung sind: Studienabschluss, ausreichende Berufspraxis, persönliche und fachliche Eignung und erheblich über dem Durchschnitt liegende Kenntnisse und Fähigkeiten. Auch die Fähigkeit, schwierige Zusammenhänge allgemein verständlich und nachvollziehbar darzulegen, zeichnet den Sachverständigen aus.
Als Sachverständiger erstelle ich Gutachten für Gerichte, Versicherungen, Industrieunternehmen, Kliniken und Privatpersonen.
Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche und private Entscheidungen.